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Handwerkerrechung:

Privathaushalte sollen einen Teil ihrer Handwerker-Rechnungen von der Steuer absetzen können. Rückwirkend zum Jahresbeginn können jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro 20 Prozent der Handwerker-Arbeitskosten von der Steuer abgesetzt werden - maximal also 600 Euro. Dies soll auch für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Wohnungen, Häusern und für Grundstücke sowie für Aufwendungen von Mietern und Eigentümern gelten. Bisher war dies auf wenige Arbeiten im Haushalt (zum Beispiel Wohnungsreinigung und Betreuung von Angehörigen) beschränkt. Der Bund verzichtet auf Steuereinnahmen von insgesamt 1,65 Milliarden Euro.

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